Für eine bessere Versorgung der Patienten
Eine dauerhaft gute medizinische Versorgung der Patienten – von der Diagnose bis zur Behandlung – das ist Ihr Ziel und das ist auch unseres. Um dieses Ziel zu erreichen, haben GRS-Mitglieder verschiedene Projekte initiiert und umgesetzt, um einheitliche Behandlungsabläufe und Praxisprozesse zu schaffen. Dabei ist auch eine klare Kommunikation der GRS-Mitgliedspraxen untereinander ein zentraler Aspekt, der stetig optimiert wird. Entdecken Sie die Vorteile, die eine Mitgliedschaft bei der GRS Ihnen und Ihrer Praxis langfristig bietet.
Das bietet die GRS Allgemeinmedizinern und Fachärzten
Netzarbeit stärkt Interessen und Ideen: Als GRS stehen wir konsequent für die Interessen der niedergelassenen Ärzte im Siegerland ein und machen uns auch für Ihre Anliegen stark.
Netzarbeit baut Wir-Gefühl auf: Sie lernen Kolleginnen und Kollegen aus der Region persönlich kennen.
Netzarbeit schafft Entlastung: durch einheitliche Qualitätsstandards, klare Kommunikation und den Einsatz der entlastenden Versorgungsassistentinnen – kurz EVA.
Netzarbeit hat die Zukunft im Blick: Gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft.
Netzarbeit zeigt positive Außenwirkung: als Modellregion genießen wir bundesweite Aufmerksamkeit – gehören Sie dazu.
Das Praxisnetz für Sie und Ihre Patienten
In den vergangenen Jahren wurde ein gemeinsames System zum Terminmanagement von Hausarzt- und Facharztpraxen geschaffen. Als Hausarzt haben Sie hier die Möglichkeit, in kurzer Zeit einen Termin für Ihre Patienten bei einem Facharzt zu buchen. Der Vorteil für unsere Patienten liegt auf der Hand: eine schnellere Diagnostik und damit eine gezieltere Behandlung.
In regelmäßig stattfindenden Qualitätszirkeln der GRS-Ärzte wurden in den vergangenen Jahren einheitliche Behandlungskonzepte erarbeitet und umgesetzt. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachrichtungen gestaltet sich für alle Beteiligten effektiver.
Entdecken Sie weitere Vorteile, die eine Mitgliedschaft Ihnen und Ihrer Praxis bei der GRS langfristig bietet.
Informationen zum Corona-Virus
Die Themenseite rund um Covid-19 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden Sie unter: https://www.kbv.de/html/coronavirus.php
Informationsdienste
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erreichen Sie hier.
Informationen zur Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe finden Sie unter http://www.kvwl.de/ und auf Bundesebene der kassenärztlichen Vereinigung können Sie sich ebenfalls informieren: http://www.kbv.de/html/
Wenn Arzneimittel nach der Zulassung von vielen Patientinnen und Patienten angewendet werden, können Nebenwirkungen auftreten, die zuvor im Rahmen der für die Zulassung vorgeschriebenen klinischen Studien nicht immer erkannt werden konnten. Im Bereich Pharmakovigilanz werden Berichte zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen gesammelt und bewertet. Auf dieser Grundlage trifft das BfArM (http://www.bfarm.de) die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Patientinnen und Patienten. Informationen zum Vigilanzsystem finden Sie hier. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) können Sie hier mit dem dafür vorgesehenen Formular melden.
In diesem Bereich finden Sie die aktuellen und in Entwicklung befindlichen Leitlinien der Mitgliedsgesellschaften in der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) e.V.):
https://www.awmf.org/leitlinien.html
Die "Leitlinien" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.